ORDINATIONSZEITEN:

Ordinationszeiten und Erreichbarkeit:

Mo 9-14 (abw. m. Fr.)
Di  9-16:30
Mi  9-19
Do 9-14 + 18:30-22:30
Fr  9-14 (abw. m. Mo.)

Wir sind telefonisch für Sie erreichbar:
Di-Do von 11-14 Uhr
+43 2236 38 43 07
oder über unser
Kontaktformular
 

Bitte beachten Sie

Wir ersuchen Sie aus logistischen Gründen für jedes Anliegen erst telefonisch oder schriftlich Kontakt aufzunehmen um die Wartezeit für Sie in der Ordination möglichst kurz zu halten. Wir danken für Ihre Kooperation!

 

Terminabsagen/Stornogebühr/AGB

Trotz zeitgerechter Terminerinnerung per SMS häufen sich auch in meiner Ordination "no-shows" (Nichterscheinen ohne Absage), während andere Patienten dringend auf einen Termin warten.
Sie haben in meiner Ordination neben eines Anrufs zu unseren Ordinationszeiten darüber hinaus 24/7 die Möglichkeit, per Kontaktformular und als Antwort auf unserer Erinnerungs-SMS abzsusagen.
Auch am Wochenende, auch in der Nacht, auch ausserhalb unserer Ordinationszeiten.

Registrieren wir keine Absage Ihres Termins innerhalb von 24h vor dem Termin, verrechne ich laut AGB 100% meines Honorars und 50% des Honorars von Terminen/Behandlungen, die durch meine Assistentinnen durchgeführt werden.

Ich ersuche um ausdrückliche Kenntnisnahme!
Dr. Tamara Meissnitzer
 

NEUPATIENTEN

Im Lauf der letzten Jahre hat sich die Auslastung meiner Ordination langsam aber stetig ihrer Kapazitätsgrenze genähert.

Als Wahlärztin möchte ich die Wartezeiten auf Routinetermine auf einem vertretbaren Maß halten und auch stets kurzfristige Termine für akute Anliegen frei haben ... weiterlesen
 

Wo Sie uns finden

Ordination Dr. Meissnitzer

Schlossplatz 13
2361 Laxenburg

Eingang im Halbstock
Kein Lift
NICHT barrierefrei

Wir sind umgezogen!
Hier weiterlesen ...

Wahlarzt - Was bedeutet das eigentlich?

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Die Bezeichnung „Wahlarzt“ leitet sich aus dem gesetzlichen Recht des Versicherten (Patienten) ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Es kann in Österreich kein Versicherter beispielsweise von der Gebietskrankenkasse gezwungen werden, nur Vertragsärzte der Gebietskrankenkasse in Anspruch zu nehmen.

Als Wahlärztin habe ich (ganz bewusst) keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Das heißt, dass Sie meine Leistungen nicht mit der e-card in Anspruch nehmen können und die Verrechnung jeder Untersuchung und Behandlung direkt mit mir erfolgt.
 

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Honorarverrechnung

Erst in einem zweiten Schritt wird Ihnen durch Einreichung der Honorarnote(n) bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein Teil des bezahlten Honorars rückerstattet.

Sollten Sie eine Privatversicherung ("Zusatzversicherung") für ambulante Leistungen abgeschlossen haben, wird - je nach Versicherungsvertrag - von der Privatversicherung der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder auch das gesamte Privathonorar refundiert.

Weitere Informationen
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