Rückerstattung durch die Krankenkasse
Die Rückerstattung beträgt maximal 80% des Betrages, den ein Arzt mit Kassenvertrag für die gleiche Leistung bezahlt bekommen würde.
(Achtung: NICHT 80% der Wahlarztrechnung!)
Bitte beachten Sie, dass in folgenden Fällen KEIN Kostenersatz geleistet wird:
- bei Besuch eines Kassenvertragsarztes desselben Fachgebietes im selben Abrechnungszeitraum (in diesem Fall erhält der Vertragsarzt das Honorar)
- beim Besuch eines oder mehrerer Wahlärzte desselben Fachgebietes im selben Abrechnungszeitraum. (Sollten in einem solchen Fall beide Honorarnoten eingereicht werden, erfolgt die Rückerstattung für die zuerst eingereichte Honorarnote.)
Wichtig ist auch, dass nur bezahlte und saldierte Honorarnoten eingereicht werden können.